HIN-MItgliedschaft
Mit dem neuen Datenschutzgesetz wurde auch der sicheren elektronischen Datenübertragung ein starkes Gewicht gegeben.
Ab sofort können Aktive Mitglieder des SVANAH das sichere Kommunikationssystem von HIN nutzen. Eine HIN-Mitgliedschaft kostet für SVANAH-Mitglieder pro Jahr CHF 240.- (statt CHF 360.-) sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von CHF 30.-. Eine Mitgliedschaft beinhaltet eine persönliche elektronische Identität sowie eine Praxis-Identität mit der Domäne ‘@svanah-hin.ch’. Zudem umfasst die Mitgliedschaft die Nutzung einer Vielzahl von weiteren datenschutzkonformen Services (Messenger, Signaturen, Datentransfer etc.).
Die HIN-Mitgliedschaft umfasst die Nutzung folgender Services (Details siehe auf www.hin.ch/services):
Da der Vertrag mit HIN abgeschlossen wird, ist ausschliesslich HIN für technische und weitere Unterstützung verantwortlich.
Die unterschiedlichen Support-Möglichkeiten sind auf https://support.hin.ch ersichtlich.
Neues von der CSS
Dass die CSS, wie bereits einige andere Versicherer, ab Januar 2024 neue Therapeut*innen nur noch aufnimmt, wenn sie über ein Zertifikat OdA AM oder ein eidg. Diplom ED verfügen, war absehbar. Nun hat die PoKo der OdA AM aus dem my EMR-Postfach jedoch erfahren, dass die CSS auch beschlossen hat, die Besitzstandswahrung für Praktizierende, welche "nur" eine der Fachrichtungen registriert haben, irgendwann auslaufen zu lassen. Die CSS schreibt dazu in myEMR:
Für alle Therapeuten ohne diese Abschlüsse, welche jedoch am Stichtag vom 31.12.2023 von uns anerkannt sind, beginnt ab 01.01.2024 eine Übergangsfrist mit Besitzstand. Am Ende der Übergangsfrist erlischt auch deren CSS Anerkennung, sofern eine Aufschulung ausbleibt. Wie lange die Übergangsfrist dauert, ist Stand heute noch nicht bekannt und wird schnellstmöglich auf unserer Website für Leistungserbringer kommuniziert.
Dies bedeutet, Therapeut*Innen, welche zukünftig nicht über ein Zertifikat der OdA AM oder ein ED verfügen, müssen damit rechnen, irgendwann nicht mehr als Leistungserbringer*Innen bei der CSS anerkannt zu sein. Momentan ist unklar, wann dies genau der Fall sein wird.
Die CSS hat bereits bisher für bestimmte Therapieformen (wie z.B. die Osteopathie, die medizinische Massage oder Akupunktur) Höchstgrenzen für die von ihnen vergüteten Honoraransätze festgelegt.
Neu hat die CSS in einer Liste ( «Stundenansatz und zulässige Behandlungsdauer» ) für zulässige Höchstansätze die Methoden Akupunktur, Homöopathie sowie die Craniosacral-Therapie aufgeführt und jeweils für Behandler*Innen mit reglementierten Berufsabschlüssen und solche ohne festgelegt.
In ihrer Mitteilung hält die CSS allerdings klar fest, dass es weiterhin den Therapeut*Innen überlassen bleibt, wieviel sie verrechnen wollen. Aber die CSS beschränkt ihre Vergütung auf die von ihr festgelegten Höchstansätze.
Die Macht der Krankenversicherer bei den Zusatzversicherungen - Mitgliedschaft in einem Berufsverband zahlt sich aus
Mit Briefen an hunderte von Therapeuten hat die Krankenversicherung Groupe Mutuel kürzlich die Therapeuten aufgefordert ihre Abrechnungstarife auf einen von der Kasse vorgegebenen Kantonsdurchschnitt zu senken. Sonst drohe ihnen der Ausschluss als Leistungserbringer bei dieser Kasse. Der von der Versicherung verlangte Ansatz ist allerdings markant tiefer als diese Therapeutengruppe für gewöhnlich verrechnet und für ihr wirtschaftliches Überleben benötigt.
Als einzelner Therapeut steht man solchen Aktionen ziemlich wehrlos gegenüber. Gut gibt es die Mitgliedschaft in einem Verband. Die Berufsverbände helfen in dieser Situation gemeinsam diesem ungerechtfertigten Ansinnen zur Gewinnmaximierung entgegenzutreten.
So haben die Berufsverbände der OdA AM zusammen mit den anderen OdA's der CAMSuisse bei der Versicherung interveniert und Gespräche gefordert. Zudem wurden ihre Basismitglieder aufgefordert vorrerst nicht auf dieses Ansinnen einzutreten und wie üblich Rechnung zu stellen. Die OdA AM hat ausserdem ihren Berufsverbänden empfohlen den betroffenen Therapeuten einen Musterbrief zur Verfügung zu stellen um auch noch persönlich zu intervenieren. Hier geht es zum Muster-Brief.
Erste Erfolge scheinen sich bereits abzuzeichnen; in ihrer Antwort darauf verweist die Versicherung auf ein neues Monitoring der Abrechnungstarife in der Zukunft und deshalb könnten die Therapeuten ihr bisherige Abrechnungstarife vorläufig beibehalten.
Es bleibt abzuwarten wie das Tauziehen endet, aber sicher ist ein solches gemeinsames Vorgehen zielführender und machtvoller.
Weiterführende, aktuelle Informationen zum Thema findet ihr im internen Mitgliederbereich!